Urteil Modernisierungsankündigung
Schlagworte
Modernisierungsankündigung; Erhöhung des Mietzinses/Modernisierungsankündigung; zu erwartende Mietzinserhöhung/Modernisierungsankündigung; Mitteilung von der zu erwartenden Erhöhung des Mietzinses/Modernisierungsankündigung
Leitsatz
Eine Mitteilung über bevorstehende Baumaßnahmen, die keine greifbare Größe der Kosten, die voraussichtlich auf die Mieter entfallen werden, enthält, ist keine wirksame Modernisierungsankündigung iSd. § 541 b Abs. 2 BGB zu sehen.
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