Urteil Modernisierung/unzumutbare Härte
Schlagworte
Modernisierung/unzumutbare Härte; Modernisierung/finanzielle Härte; finanzielle Härte/Modernisierung; unzumutbare Härte/Modernisierung; Härte/Ausschlußgrund für Modernisierung; Zustand/allgemein üblicher bei Modernisierung; Gasetagenheizung/Wertverbesserung; Modernisierung/Gasetagenheizung; Wertverbesserung/Gasetagenheizung
Leitsatz
Keine Pflicht zur Duldung des Einbaus einer Gasetagenheizung, wenn die durch die Modernisierung verursachte neue Miete nebst Heizkosten 49 % des Nettoeinkommens des Mieters ausmacht. Der Umstand, daß die 149 qm große Wohnung von nur einer Person bewohnt wird, hat hierbei außer Betracht zu bleiben.
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