Urteil Modernisierung ohne finanzielle Aufwendungen
Schlagworte
Modernisierung ohne finanzielle Aufwendungen; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsumlage; finanzielle Aufwendungen; Nachweise; Belege; fehlende
Leitsatz
Die Modernisierungsumlage nach § 11 AMVOB setzt zwingend voraus, daß vom Vermieter finanzielle Aufwendungen getragen worden sind. Ist dies nicht der Fall oder können solche Aufwendungen nicht in geeigneter Form belegt und nachgewiesen werden und ist dieser Mangel auch nicht aufgrund der sonstigen Begleitumstände zu vernachlässigen, liegen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für eine Umlage nach § 11 AMVOB nicht vor.
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