Urteil Modernisierung/Kabelfernsehen
Schlagworte
Modernisierung/Kabelfernsehen; Gemeinschaftsantenne - Ersatz durch Kabelfernsehanschluß; Kabelfernsehanschluß - Ersatz für Gemeinschaftsantenne; Wertverbesserung; Modernisierung; Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht - bei Modernisierung
Leitsatz
Kündigt der Vermieter den Anschluß an eine Gemeinschaftsantenne an, kann er nicht ohne weitere Ankündigung gem. § 541 b BGB einen Anschluß an das Kabelfernsehen vollziehen.
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