Urteil Modernisierung/Isolierglasfenster in Bad und Küche
Schlagworte
Modernisierung/Isolierglasfenster in Bad und Küche; Modernisierung/Isolierglasfenster; Isolierglasfenster/Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters/keine vor Ablauf der Überlegungsfrist bei Modernisierung; Überlegungsfrist/Voraussetzung für Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters/keine bei Isolierglasfenster in Bad und Küche; Bad/Isolierglasfenster keine Wertverbesserung; Küche/Isolierglasfenster keine Wertverbesserung; Kammer/Isolierglasfenster keine Wertverbesserung
Leitsatz
1. Vor Ablauf der Kündigungsüberlegungsfrist nach § 541 b Abs. 2 Satz 2 BGB steht dem Vermieter kein Anspruch auf Duldung baulicher Maßnahmen zu.
2. Der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche, Bad und Kammer stellt keine Wertverbesserung dar, wenn wegen der geringen Größe der Räume ein nachhaltiger Energiespareffekt nicht erzielt werden kann.
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