Urteil Modernisierung/Fassade


Schlagworte

Modernisierung/Fassade; Wertverbesserung; Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Duldungspflicht des Mieters - bei Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters - bei Arbeiten an der Außenfront; Duldungspflicht des Mieters - bei Arbeiten am Dach; einstweilige Verfügung - gegen Arbeiten des Vermieters am Dach oder der Außenfront; Modernisierungsankündigung

Leitsatz

1. Bei Modernisierungsarbeiten außerhalb der Wohnung besteht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch des Mieters.

2. Stimmt der Mieter einer Modernisierungsmaßnahme nicht zu, kann der Vermieter später keinen Wertverbesserungszuschlag verlangen.

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