Urteil Modernisierung/Fahrstuhl


Schlagworte

Modernisierung/Fahrstuhl; Modernisierung; Modernisierungszuschlag, Voraussetzungen; einstweilige Verfügung auf Duldung der Modernisierung; Fahrstuhl (als Modernisierung); Wertverbesserung; Duldungspflicht des Mieters (bei Modernisierung)

Leitsatz

1. Bei preisgebundenem Altbauwohnraum ist der Vermieter nicht zur Erhebung des Modernisierungszuschlages berechtigt, wenn die Verbesserung ohne Einverständnis des Mieters vorgenommen worden ist.

2. Der Mieter kann gegen einseitig begonnene Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen, wenn in sein Besitzrecht an der Wohnung oder an gemeinschaftlich genutzten Räumen durch verbotene Eigenmacht eingegriffen wird oder ihm von Maßnahmen außerhalb der Mietwohnung wesentliche Nachteile drohen.

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