Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Umstellung der Gasetagenheizung auf Fernwärme; Austausch der Kaltwasserleitung gegen Edelstahlleitungen
Leitsätze
1. Die Umstellung der Gasetagenheizung auf eine Zentralheizung mit Fernwärme stellt keine Modernisierung der Mietsache dar.
2. Der Austausch der Kaltwasserleitungen gegen Edelstahlleitungen ist nicht duldungspflichtig.
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