Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Handwerkerzutritt durch einstweilige Verfügung; Zumutbarkeit bei krankem Mieter; Kündigung des Mieters
Leitsatz
1. Die Duldung von Modernisierungsarbeiten nach § 541 a Abs. 2 BGB kann im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
2. Zur Frage der Zumutbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen, wenn der Mieter kränklich ist.
3. Zur Frage, ob der Vermieter Modernisierungsarbeiten verschieben muß, wenn der Mieter gekündigt hat.
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