Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Duldungsklage; Rechtsschutzbedürfnis bei Mieterwiderspruch gegen Außenmaßnahme
Leitsatz
Auch wenn nach dem Rechtsentscheid des KG (GE 1988, S. 993, 995) für die Wirksamkeit einer Mieterhöhung für Modernisierungsmaßnahmen, die außerhalb der Wohnung vorgenommen werden, eine vorherige Zustimmung des Mieters nicht notwendig ist, ist ein Rechtsschutzbedürfnis für die Duldungsklage anzuerkennen, wenn der Mieter der Duldung widersprochen hat.
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