Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; finanzielle Härte
Leitsatz
Eine Modernisierungsmaßnahme ist nicht deshalb für den Mieter unzumutbar, weil er nach der Mieterhöhung einschließlich der Betriebskosten 29 % seines Einkommens für die Miete aufwenden müßte.
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