Urteil Modernisierung


Schlagworte

Modernisierung; Wertverbesserungszuschlag; Mieterhöhung

Leitsatz

Die bloße Gegenzeichnung des Ankündigungsschreibens zur Modernisierung durch den Mieter, welches die vorgesehenen Maßnahmen und nur den voraussichtlichen Mieterhöhungsbetrag benennt, verschafft dem Vermieter nicht den Mieterhöhungsanspruch.

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