Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Wertverbesserungszuschlag; Mieterhöhung
Leitsatz
Die bloße Gegenzeichnung des Ankündigungsschreibens zur Modernisierung durch den Mieter, welches die vorgesehenen Maßnahmen und nur den voraussichtlichen Mieterhöhungsbetrag benennt, verschafft dem Vermieter nicht den Mieterhöhungsanspruch.
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