Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Modernisierungszuschlag; neue Bundesländer; Vereinbarung eines Modernisierungszuschlags; Mietpreisüberhöhung
Leitsätze
1. Bei preisgebundenem Wohnraum in den neuen Ländern berechtigt eine Modernisierung nicht nur zur Erhöhung des Mietzinses bei laufendem Mietverhältnis, sondern auch zur Vereinbarung eines sogleich erhöhten Mietzinses.
2. Der Modernisierungszuschlag wird in den neuen Ländern nicht durch § 5 WiStG begrenzt.
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