Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Ankündigung; Mieterhöhung; Austausch der Koksheizung gegen Gaszentralheizung; Duldung einer Modernisierungsmaßnahme
Leitsatz
Hat der Mieter die Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme durch Gestattung des Zutritts zu seiner Wohnung geduldet, so setzt eine Mieterhöhung nach § 3 MHG nicht voraus, daß der Vermieter vor dem Beginn der Maßnahme dem Mieter form- und fristgerecht im Sin-ne von § 541 b Abs. 2 Satz 1 BGB Mitteilung gemacht hatte (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 26.4.1991 - 89 REMiet 2/90). (negativer Rechtsentscheid)
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