Urteil Mobilfunkanlage und Mietminderung
Schlagworte
Mobilfunkanlage und Mietminderung; theoretische Gesundheitsgefahr
Leitsatz
Eine auf dem Dach eines Mietwohnhauses befindliche Mobilfunkantenne berechtigt nicht per se zur Mietminderung. Für eine Minderung reicht die bloß theoretische Möglichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung nicht aus.
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