Urteil Mitwirkung bei Zwangssterilisation als Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit
Schlagworte
Mitwirkung bei Zwangssterilisation als Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit
Leitsatz
Für den Fall, daß jemand an anordnenden Entscheidungen des Erb-ge-sundheitsgerichts zu Zwangssterilisationen mitgewirkt hat, sind Aus-gleichsleistungen nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG bereits wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ausgeschlossen.
(Leitsatz der Redaktion)
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