Urteil Mitverschulden des Vermieters bei Mietausfallschaden


Schlagworte

Mitverschulden des Vermieters bei Mietausfallschaden

Leitsätze

1. Haftet der Mieter eines Geschäftsraummietvertrages auf Mietausfallschaden wegen Auflösungsverschuldens (hier: fristlose Kündigung des Vermieters nach Zahlungsverzug), kann der Vermieter seiner Schadensminderungspflicht nur durch Weitervermietung zu einer deutlich niedrigeren Miete genügen. 2. Ohne konkrete Angaben des Vermieters ist davon auszugehen, daß ein Jahr nach Rückgabe der Mietsache eine Vermietung in Höhe der Hälfte der vereinbarten Miete gelungen wäre.

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