Urteil Mittel des Unternehmens
Schlagworte
Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur; GEHAG; Einzelinvestition; Unternehmensbeteiligung; Anteilsschädigung
Leitsätze
1. Bei Fehlen eines Erwerbs mit Mitteln des Unternehmens scheidet ein Anspruch auf Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG aus.
2. "Mittel des Unternehmens" sind die im Zeitpunkt der Entziehung der Beteiligung vorhandenen Mittel und die finanziellen Möglichkeiten, die sich auf der Grundlage dieses Kapitals im Rahmen eines organischen Zuwachses des Unternehmens (z. B. Gewinne) ergeben haben. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens führt dazu, dass der Erwerb nicht mehr mit den ursprünglichen Mitteln des Unternehmens vorgenommen wurde.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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