Urteil Mithaftung des Rechtsnachfolgers des wegen Schadensausgleichs Rückzahlungspflichtigen


Schlagworte

Mithaftung des Rechtsnachfolgers des wegen Schadensausgleichs Rückzahlungspflichtigen; angemessene Gegenleistung; gleichwertige Leistung; synallagmatische Leistung

Leitsatz

Eine Mithaftung i.S.d. § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG ist nur dann ausgeschlossen, wenn dem Rückzahlungspflichtigen im Austausch für den Vermögenswert, der zum Zwecke des Schadensausgleichs gewährt wird, eine wirtschaftlich gleichwertige, im rechtlichen Zusammenhang stehende - eben synallagmatische - Leistung zufließt.

(Leitsatz der Redaktion)

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