Urteil Miterbenanteil
Schlagworte
Miterbenanteil; Erbauseinandersetzung; staatlicher Verwalter; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Schädigung
Leitsätze
Die Übertragung eines staatlich verwalteten Miterbenanteils durch den staatlichen Verwalter auf einen anderen Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung stellt eine Veräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG dar. Gleichwohl liegt eine Restitutionsansprüche begründende Schädigung nur vor, wenn die Erbauseinandersetzung maßgeblich vom staatlichen Verwalter initiiert worden ist oder wenn die Aufhebung der Erbengemeinschaft zu einem den gesetzlichen Vorschriften widersprechenden Ergebnis geführt hat. Der Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes ist nicht eröffnet, wenn im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zugleich die Übertragung solcher Grundstücksmiteigentumsanteile vereinbart wird, für die keinerlei staatliche Verwaltung besteht.
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