Urteil Miteigentumsanteil
Schlagworte
Miteigentumsanteil; volkseigenes Gebäude; Gebäudeteil; Jugendclub; Verwaltungsvermögen
Leitsätze
1. Zu den Voraussetzungen der Entstehung von Eigentum an Gebäuden, die durch eine LPG mitfinanziert wurden.
2. "Überwiegende Nutzung" im Sinne von Art. 21 EV richtet sich ausschließlich nach der vorgesehenen Zweckbestimmung der in einem Gebäude untergebrachten Einrichtungen.
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