Urteil Miteigentümer
Schlagworte
Miteigentümer; Teilungsversteigerung; Erwerbereintritt; Vermieterstellung
Leitsatz
§ 571 BGB greift, wenn von zwei Miteigentümern nur einer den Mietvertrag geschlossen hat, im Falle der Veräußerung oder Teilungsversteigerung nur dann ein, wenn der andere Miteigentümer der Vermietung zugestimmt hat.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat