Urteil Missverhältnis Leistung/Gegenleistung, Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrags
Schlagworte
Missverhältnis Leistung/Gegenleistung, Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrags
Leitsätze
Zur Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrags.
Bei der Widerlegung einer verwerflichen Gesinnung bei einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kann beim Immobilienkaufvertrag die abstrakte Abfrage in einer Datenbank nicht ohne Weiteres mit einem Verkehrswertgutachten, das sich auf ein bestimmtes Objekt bezieht, gleichgesetzt werden.
Ansprüche infolge der Sittenwidrigkeit eines Vertrags können nur dann durch einen Vergleich abgegolten werden, wenn durch diesen gerade der Streit oder die Ungewissheit über die Rechtsgültigkeit des möglicherweise nach § 138 BGB nichtigen Geschäfts behoben werden soll.
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