Urteil Mischmietverhältnis
Schlagworte
Mischmietverhältnis; Gewerbezweck; Wohnzweck
Leitsatz
Entgegen einer im schriftlichen Mietvertrag als vereinbart ausgewiesenen Vermietung zu bestimmten gewerblichen Zwecken liegt ein frei kündbares Gewerbemietverhältnis dann nicht vor, wenn aus den Umständen des Falles folgt, daß der im Mietvertrag schriftlich aufgenommene Mietzweck die von den Vertragsparteien in Wahrheit gewollte Vermietung zu Wohnzwecken nur verdecken sollte.
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