Urteil Minderungsrecht des Mieters bei leicht fahrlässiger Verursachung eines Brandschadens mit Deckung der Versicherung des Vermieters
Schlagworte
Minderungsrecht des Mieters bei leicht fahrlässiger Verursachung eines Brandschadens mit Deckung der Versicherung des Vermieters
Leitsätze
1. Besteht aufgrund eines durch den Mieter nicht grob fahrlässig herbeigeführten Wohnungsbrandes die Einstandspflicht der Wohngebäudeversicherung, sodass es in der Folge wegen der versicherungsrechtlichen Lösung bei der Erhaltungs- und Wiederherstellungspflicht des Vermieters verbleibt, ist der Mieter während der Unbewohnbarkeit der Wohnung zur Mietminderung berechtigt.
2. Zur Frage der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Wohnungsbrandes aufgrund einer nicht abgeschalteten Herdplatte durch einen jungen, haushaltsunerfahrenen, übermüdeten und alkoholisierten Mann in Abgrenzung zu einem Augenblicksversagen.
(Leitsätze der Redaktion)
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