Urteil Minderungsquote/Unbeheizbarkeit
Schlagworte
Minderungsquote/Unbeheizbarkeit; Keller/Verkleinerung als Mangel; Mietzinsminderung/Unbeheizbarkeit; Mietminderung/Unbeheizbarkeit; Minderung des Mietzinses/Kellerverkleinerung; Unbeheizbarkeit der Wohnung/Minderungsquote; Verkleinerung des Kellers/Minderungsquote; Mietzinsminderung/Kellerverkleinerung; Mietminderung/Kellerverkleinerung; Minderung des Mietzinses/Unbeheizbarkeit; sozialer Wohnungsbau/Wohnfläche (Keller); Keller/keine Wohnfläche
Leitsatz
1. Ist wegen Modernisierung der Heizungsanlage während der Heizperiode die Wohnung unbeheizbar, so ist eine Mietminderung von 30 % - 50 % für den entsprechenden Zeitraum zulässig.
2. Dies gilt selbst dann, wenn dem Mieter für die Zwischenzeit elektrische Öfen ausdrücklich angeboten werden.
3. Dagegen berechtigt die Verkleinerung des zur Verfügung stehenden Kellerraumes im Sozialen Wohnungsbau nicht zur Mietminderung.
4. ...
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