Urteil Minderungsquote/Treppenhausmangel
Schlagworte
Minderungsquote/Treppenhausmangel; Mangel der Mietsache/Müllbehälter; Minderungsquote/Müllbehältermangel; Minderungsquote/Treppenhausmängel; Gesundheitsgefährdung/Minderungsquote; Mängel der Mietsache/Treppenhaus; Minderung des Mietzinses/Treppenhaus; Müllbehältermangel/Minderungsquote; Mietzinsminderung/Müllbehälter; Treppengeländermangel/Minderungsquote; Treppenhausmängel/Minderungsquote; Gebäudeteile/mitvermietete
Leitsatz
Bei erheblichen Mängeln des Treppenhauses und mangelhafter Müllbeseitigung kann eine Minderung des Mietzinses um knapp 10 % gerechtfertigt sein.
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