Urteil Minderungsquote
Schlagworte
Minderungsquote; Mitbenutzung durch andere Personen; Kündigungserklärung; Auszug des Mieters
Leitsätze
1. Wenn ein Mieter eine Wohnung allein gemietet hat, kann er berechtigt sein, die Miete um 100 % zu mindern, wenn sich in der Wohnung weitere Personen aufhalten.
2. Zieht der Mieter kommentarlos aus, ist darin noch nicht notwendig eine Kündigungserklärung zu erblicken.
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