Urteil Minderung wegen Straftaten in der Nachbarwohnung


Schlagworte

Minderung wegen Straftaten in der Nachbarwohnung

Leitsatz

Wird in der Nachbarwohnung ein Tötungsdelikt mit grausamer Brutalität und anschließend zur Deckung des Verbrechens eine Brandstiftung begangen, ist die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt, so daß der Mieter mehrere Monate danach zur Minderung (hier: 15 %) berechtigt ist.

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