Urteil Minderung wegen Lärmbelästigungen durch Straßenausbau
Schlagworte
Minderung wegen Lärmbelästigungen durch Straßenausbau; Baulärm; Nachbarschaftslärm; Autobahnbau
Leitsatz
Die durch den Ausbau einer Straße zum Autobahnzubringer entstehende erhebliche Lärmbelästigung berechtigt den Mieter zur Minderung (hier 7,5 % der Warmmiete).
(Leitsatz der Redaktion)
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