Urteil Minderung wegen Lärmbelästigung durch Mitmieter
Schlagworte
Minderung wegen Lärmbelästigung durch Mitmieter
Leitsatz
Der Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn er in seiner Nachtruhe durch einen Mitmieter gestört wird, der überwiegend nach 22.00 Uhr Bürotätigkeiten ausübt.
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