Urteil Minderung wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück
Schlagworte
Minderung wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück
Leitsatz
Tagsüber stattfindende Bauarbeiten berechtigen Mieter des gegenüberliegenden Hauses zu einer Mietminderung von 15 %, an Tag und Nacht durchgeführte Arbeiten zu einer Mietminderung in Höhe von 30 %.
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