Urteil Minderung um 100 % bei Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffkonzentrationen in der Raumluft
Schlagworte
Minderung um 100 % bei Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffkonzentrationen in der Raumluft; Mietmangel; Beweislast
Leitsatz
Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für einen Mietmangel, während das Ausmaß der Minderung vom Gericht zu klären ist. Ein Urteil, das dem Mieter auch insoweit die Beweislast auferlegt, ist objektiv willkürlich und damit verfassungswidrig. (Leitsatz der Redaktion)
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