Urteil Minderung der Grundmiete


Schlagworte

Minderung der Grundmiete; Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs des Mieters wegen überzahlter Modernisierungszuschläge; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinsminderung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Preisstellenbescheid; Rückforderungsanspruch (Fälligkeit); aufschiebende Wirkung; Mieterhöhungserklärung

Leitsatz

1. Die Minderung wegen Mängel der Wohnung bezieht sich grundsätzlich nur auf die Grundmiete, nicht auf Modernisierungszuschläge.

2. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Modernisierungszuschläge ist gem. § 18 Abs. 5 I. BMG bereits fällig aufgrund der Entscheidung der Preisstelle für Mieten, unabhängig von deren Bestandskraft.

3. § 18 Abs. 5 I. BMG ist im Lichte des Art. 3 GG entsprechend verfassungskonform auszulegen.

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