Urteil Minderung bei Befall durch Grasmilbe


Schlagworte

Minderung bei Befall durch Grasmilbe; analoge Anwendung von § 566 BGB bei Rechtsübergang außerhalb eines Veräußerungsgeschäfts; Bundeswohnungen; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Vermögensübergang; Alliiertenwohnung

Leitsätze

1. Der von Gesetzes wegen angeordnete Übergang des Eigentums von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesvermögensamt Berlin, auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat zur Folge, dass die Bundesanstalt in Anwendung von § 566 Abs. 1 BGB in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages eingetreten ist.

2. Mietminderung bei Befall durch Grasmilben.

(Leitsäze der Redaktion)

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