Urteil Minderung bei Befall durch Grasmilbe
Schlagworte
Minderung bei Befall durch Grasmilbe; analoge Anwendung von § 566 BGB bei Rechtsübergang außerhalb eines Veräußerungsgeschäfts; Bundeswohnungen; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Vermögensübergang; Alliiertenwohnung
Leitsätze
1. Der von Gesetzes wegen angeordnete Übergang des Eigentums von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesvermögensamt Berlin, auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat zur Folge, dass die Bundesanstalt in Anwendung von § 566 Abs. 1 BGB in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages eingetreten ist.
2. Mietminderung bei Befall durch Grasmilben.
(Leitsäze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?