Urteil Minderung wegen Nichteinhaltung der technischen Regeln für Arbeitsstätten, Raumtemperatur
Schlagworte
Minderung wegen Nichteinhaltung der technischen Regeln für Arbeitsstätten, Raumtemperatur
Leitsatz
Die zum Betrieb eines Modegeschäftes vermieteten Räume müssen ein Raumklima und eine Innentemperatur der Mieträume aufweisen, die für den Betrieb eines solchen Geschäftes, in dem Mitarbeiter beschäftigt sind und Kunden Bekleidungsstücke auswählen und anprobieren, sowohl erforderlich als auch üblich sind. Hierzu gehört es, dass Raumtemperaturen von 26 °C nicht überschritten und 20 °C nicht unterschritten werden.
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