Urteil Minderung, Betriebskostenabrechnung, Wohnflächenabweichung, Beschaffenheitsvereinbarung


Schlagworte

Minderung, Betriebskostenabrechnung, Wohnflächenabweichung, Beschaffenheitsvereinbarung

Leitsätze

1. Eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung ist in der Angabe der „ca."-Wohnungsgröße dann nicht zu sehen, wenn durch die nachfolgende Aufführung der vermieteten Räume der „räumliche Umfang" bestimmt wird.

2. Der Mieter ist mit dem nach Ablauf der Einwendungsfrist geltend gemachten Einwand, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde gelegte Wohnfläche sei unzutreffend, selbst dann ausgeschlossen, wenn er diese Unrichtigkeit erst später erkennt.

(Leitsätze der Redaktion)


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