Urteil Minderung
Schlagworte
Minderung; Lärmbeeinträchtigungen durch Bauarbeiten im Innenstadtbereich (hier: Berliner Bahnhof Ostkreuz)
Leitsatz
Ein Wohnraummieter kann sich jedenfalls dann nicht auf Minderung wegen Lärmbelästigung im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Bahnhofs Ostkreuz berufen, wenn er vor Vertragsschluss vom Vermieter schriftlich auf zu erwartende Bauarbeiten hingewiesen worden ist; das gilt auch dann, wenn die Arbeiten nicht nur an Werktagen, sondern auch nachts und an Sonntagen durchgeführt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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