Urteil Minderung
Schlagworte
Minderung; Wiederaufleben in voller Höhe; DDR-Mietvertrag
Leitsätze
1. Die Vorschrift des § 539 BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsabschluß) ist nicht auf solche Mietverträge anzuwenden, die vor dem 3. Oktober 1990 in der DDR abgeschlossen wurden.
2. Ein nach vorbehaltloser Mietzahlung erloschenes Minderungsrecht lebt nach einer Mieterhöhungserklärung in voller Höhe wieder auf.
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