Urteil Militärvermögen
Schlagworte
Militärvermögen; NVA-Wohnungen; Wohnzwecke; Aussonderung; Eigentumsübergang
Leitsätze
1. Zum Militärvermögen gehören nicht nur Gegenstände, die zu militärischen Zwecken im engeren Sinne, sondern auch Grundstücke, die zu Wohnzwecken von NVA-Angehörigen gedient haben.
2. Werden solche Grundstücke veräußert, gelten sie als ausgesondert und waren auf die Treuhandanstalt zu übertragen, auch wenn der Rechtsträger zuvor untergegangen war.
3. Zur Frage des Eigentumsübergangs.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat