Urteil Mietzinssenkung


Schlagworte

Mietzinssenkung; Rückforderung wegen mangelnder Zweckerreichung; Ungerechtfertigte Bereicherung des Mieters; Mietänderungsvertrag, fehlende Schriftform; Mietzinssenkung, vertragliche wegen Änderung der Vertragsdauer; Vertragsdauer u. Mietzinssenkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Zweckverfehlung, Mietzinssenkung

Leitsatz

Sagt der Vermieter dem Mieter bei Abschluß eines Mietänderungsvertrages im Hinblick auf die Verlängerung der Vertragsdauer eine Mietzinssenkung zu, so kann er die Differenz zwischen der ursprünglichen und der ermäßigten Miete nachfordern, wenn der Mieter unter Berufung auf die fehlende Schriftform des Änderungsvertrages das Mietverhältnis vorzeitig kündigt.

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