Urteil Mietzinserhöhung durch Zahlung verlangter Miete
Schlagworte
Mietzinserhöhung durch Zahlung verlangter Miete; Öffentlich geförderter Wohnraum; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung, formell unwirksam; Mietzins, preisrechtlich zulässiger; Zahlung des verlangten Mietzinses; Vertragsänderung, konkludente; Rückforderungsanspruch, ungerechtfertigte Bereicherung
Leitsatz
Zahlt der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung auf eine formell unwirksame Mieterhöhungserklärung gleichwohl den verlangten Mietzins, scheidet ein Rückforderungsanspruch auch dann aus, wenn der Mietvertrag keine Mietpreisgleitklausel enthält.
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