Urteil Mietzinserhöhung durch Zahlung auf Verlangen
Schlagworte
Mietzinserhöhung durch Zahlung auf Verlangen; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungsverlangen, unwirksames Zustimmungsbegehren; Zahlung, vorbehaltlose; Angebotsannahme; Einverständniserklärung; Zustimmung; Schriftformklausel
Leitsatz
Hat der Mieter auf ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters, das den Erfordernissen des § 2 MHG nicht entsprach, den verlangten erhöhten Mietzins mehrere - hier fünf - Monate hindurch ohne Vorbehalt gezahlt, so ist durch das Verhalten des Mieters eine Änderung des bisherigen Mietzinses auf der Basis des schriftlichen Mieterhöhungsverlangens zustande gekommen.
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