Urteil Mietzinsanspruch trotz Weitervermietung an Dritte
Schlagworte
Mietzinsanspruch trotz Weitervermietung an Dritte; Anrechnung und Wertlosigkeit des Mietzinsanspruchs gegen Dritten
Leitsatz
Vermietet der Vermieter die Wohnung nach vorzeitigem Auszug des Mieters weiter, behält er den Anspruch auf die Miete gegenüber dem ausgezogenen Mieter nur unter Berücksichtigung des Anspruchs gegen den Dritten, dem die Wohnung nunmehr überlassen worden ist. Stehen der Durchsetzung des Anspruchs gegen den Dritten wegen dessen Bonität oder aus anderen Gründen Hindernisse entgegen, ist das allerdings zu berücksichtigen; lediglich der unbekannte Aufenthalt des Dritten reicht dafür allerdings nicht aus.
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