Urteil Mietzahlungspflicht des ausgezogenen Mitmieters
Schlagworte
Mietzahlungspflicht des ausgezogenen Mitmieters; Gesamtschuldnerschaft; Mietzahlungspflicht; Mietermehrheit; Mitmieter; Auszug; Räumungsanspruch; gegen Mitmieter; Haftung nach Auszug; Nutzungsentschädigung; Haftung trotz Auszug
Leitsatz
Zieht einer von mehreren Mietern einer Wohnung vorzeitig aus, kann er zwar nicht mehr auf Räumung in Anspruch genommen werden, er haftet jedoch auch in diesem Fall für die Folgen der unterbliebenen Räumung durch Mitmieter.
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