Urteil Mietzahlungspflicht des ausgezogenen Mitmieters


Schlagworte

Mietzahlungspflicht des ausgezogenen Mitmieters; Gesamtschuldnerschaft; Mietzahlungspflicht; Mietermehrheit; Mitmieter; Auszug; Räumungsanspruch; gegen Mitmieter; Haftung nach Auszug; Nutzungsentschädigung; Haftung trotz Auszug

Leitsatz

Zieht einer von mehreren Mietern einer Wohnung vorzeitig aus, kann er zwar nicht mehr auf Räumung in Anspruch genommen werden, er haftet jedoch auch in diesem Fall für die Folgen der unterbliebenen Räumung durch Mitmieter.

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