Urteil Mietzahlung, unpünktliche
Schlagworte
Mietzahlung, unpünktliche; Fälligkeit des Mietzinses; formularvertragliche Vereinbarung; Vertragsverletztung, erhebliche; Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Leitsätze
Geringfügige wiederholte Überschreitungen des vertraglich vereinbarten Mietzahlungstermins stellen keine erhebliche Pflichtverletzung dar und rechtfertigen deshalb keine Kündigung des Mietvertrages.
Die formularvertragliche Vereinbarung der Mietzinsfälligkeit unter Eingang des Mietzinses auf dem Konto des Vermieters kann als überraschende Klausel unwirksam sein.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat