Urteil Mietzahlung nach Tod des Vermieters ohne Gewißheit über zukünftigen Gläubiger
Schlagworte
Mietzahlung nach Tod des Vermieters ohne Gewißheit über zukünftigen Gläubiger; fristlose Kündigung wg. Zahlungsverzugs
Leitsatz
Solange ein Mieter nach dem Tod seines Vermieters keine Gewißheit darüber erlangen kann, wer Gläubiger seiner Mietverpflichtungen geworden ist, unterbleiben seine Mietzahlungen infolge eines Umstandes, den er nicht zu vertreten hat.
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