Urteil Mietzahlung für Messestand nach grundlosem Rücktritt und Weitervermietung


Schlagworte

Mietzahlung für Messestand nach grundlosem Rücktritt und Weitervermietung

Leitsätze

1. Ein Vertragsangebot ist auch dann rechtzeitig angenommen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB, wenn der Annehmende vorher darauf hingewiesen hatte, dass die Annahme erst nach mehreren Monaten erfolgen könne.

2. Der Mieter eines Messestandes, der sich grundlos weigert, den Mietvertrag zu erfüllen, verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er sich gegenüber dem Mietzinsanspruch des Vermieters, der den Messestand wegen dieser vertragswidrigen Weigerung des Mieters weitervermietet hat, auf § 537 Abs. 2 BGB beruft (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 122, 163).

3. Das gilt auch dann, wenn der Messestand unentgeltlich an einen Dritten überlassen wird und hierdurch Schadensersatzforderungen wegen Verletzung der Betriebspflicht wegen de vertragswidrigen Verhaltens des Mieters vermieden werden.

(Leitsätze 1 und 3 von der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.