Urteil Mietzahlung durch Sozialhilfeträger
Schlagworte
Mietzahlung durch Sozialhilfeträger; Rückforderunganspruch
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht zur Rückzahlung von Mietzins gegenüber dem Träger der Sozialhil fe für den Zeitraum verpflichtet, für den ein Anspruch des Sozialhilfempfängers nicht be stand, gleichwohl aber Zahlungen an den Vermieter durch den Sozialhilfeträger erfolgt sind.
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