Urteil Mietzahlung auf das falsche Bankkonto


Schlagworte

Mietzahlung auf das falsche Bankkonto

Leitsatz

Zieht ein Mieter innerhalb des Gebäudes um, wobei der bisherige Mietvertrag beendet und eine neuer Mietvertrag mit einer - ohne zusätzlichen Hinweis des Vermieters - geänderten Bankverbindung abgeschlossen wurde, trifft den Mieter, der zur Mietzahlung die bisherige Bankverbindung benutzt, kein Verschulden am Zahlungsverzug.

(Leitsatz der Redaktion)

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